–> Bringt BIM das Aus für den Einheitspreisvertrag?

Ein konfliktbeladenes Bau-Umfeld

Die Bauwirtschaft leidet darunter, dass die herkömmlichen, konfliktbeladenen Methoden der Bauplanung und Bauausführung immer noch sehr weit verbreitet sind. Konfliktfelder sind häufig Budget- und Terminüberschreitungen aber auch Behinderungen und Störungen des Bauablaufs. Auch mangelnde Kooperation und Kommunikation zwischen Auftraggeber (AG) und Auftragnehmer (AN) fördern ein konfliktäres Umfeld.

Eine unzureichende oder schlecht koordinierte Planung führt nicht selten zu einem unklaren Bau-Soll wobei besonders eine baubegleitende Ausführungsplanung ein hohes Nachtragsrisiko birgt. Das wiederum zieht dann  allseits bekannte Streitigkeiten nach sich. Nicht zu vergessen, dass der AN häufig schwer-  oder nicht-kalkulierbare Risiken im Bauvertrag vorfindet und dass er somit riskiert, nicht auskömmliche Preise zu vereinbaren. Vor dem Hintergrund eines „unscharfen Bau-Solls“ kommt es dann nicht selten zu einer spekulativen Preisgestaltung. Und damit ist eine konfrontative Vertragsgestaltung (häufig als Einheitspreisvertrag) und konfliktbeladene Projektabwicklung meist vorprogrammiert.

Der Global-Pauschalvertrag

Der Global-Pauschalvertrag basiert auf einer funktionalen Leistungsbeschreibung, die allerdings ebenfalls in vielen Fällen risikobehaftet und nicht eindeutig ist. Bei dieser Vertragsform ist die strikte Trennung zwischen Planung durch den AG und Ausführung durch den AN häufig aufgehoben. Die Verschiebung der Planungsleistung in die Zuständigkeit und Verantwortung des AN – natürlich inklusive aller zugehöriger Planungsrisiken –  löst die Probleme nur unzureichend. Auch Global-Pauschalverträge bergen daher ein erhebliches Konfliktpotenzial, insbesondere wenn von den Vertragsparteien das Bau-Soll nicht identisch ausgelegt wird. Hinzu kommt nicht selten eine konfliktorientierte Gestaltung der Aufbau- und Ablauforganisation der Bauprojekte durch die beiden Vertragsparteien.

BIM optimiert das Bau-Soll und die Kommunikation

Mit BIM, also mit einem modellbasierten Planungs- und Ausführungsprozess, setzt man auf eine deutlich verbesserte Qualität der Planungsdaten, die kontinuierliche Verfüg­barkeit aller Informationen in Echtzeit und eine verbesserte Kommunikation. Beschreibungslücken werden eliminiert und widersprüchliche Beschreibungselemente vermieden. Der Interpretationsspielraum des Bau-Solls wird also minimiert – und dazu gehört natürlich auch, dass zutreffende Vertrags-Mengen ermittelt werden.

Aber reicht es aus, BIM als Planungsmethode einzuführen, um die oben beschriebenen Konflikte zu verhindern? Nein, das tut es nicht! Auch nicht, wenn man die BIM-Methodik zusätzlich in der Ausführungsphase einsetzt.

Partnering als Lösungsansatz

Eigentlich fast schon „ein alter Hut“, die Kooperation der Vertragsparteien und Projektbeteiligten in den Vordergrund zu stellen und auf gemeinsame Projektziele auszurichten. Was sich seit über 25 Jahren vor allem in Großbritannien und den USA erfolgreich etabliert hat, findet mittlerweile auch in der Deutschen Bauindustrie Anwendung.

Strebt man gezielt an, die Leistungsdefinition bei Bauverträgen zu optimieren, so liegt es auf der Hand, den Auftraggeber, seine Planer und den Bauausführenden möglichst früh „in ein Boot zu setzen“.  Gemeinsam wird eine transparente und verbindliche Kostenermittlung, Terminplanung, Baustelleneinrichtungs- und Logistikplanung durchgeführt. Die Kooperation und die Bündelung des Know-hows der Projektbeteiligten in dieser Pre-Construction-Phase (entspr. HOAI-Lph 1 bis 4) sorgt für ein einheitliches Verständnis des Bau-Solls. Auf diese Weise lassen sich aber auch bereits Kosteneinsparungspotenziale gemeinsam erkennen und realisieren. Denn der gemeinsame Projekterfolg und die Optimierung der Baumaßnahme ist das vorrangige Ziel und nicht die Einzelinteressen der Projektbeteiligten.

Die Vergütung der Leistung dieser Pre-Construction-Phase, Regularien für die Modifikation der Projektanforderungen, Vereinbarungen über einen etwaigen Projektabbruch in dieser Phase, etc. regelt ein spezieller bilateraler oder multilateraler Vertrag.

Kombination von BIM und Partnering

Erst wenn man erkennt, dass BIM nicht ausschließlich eine moderne, softwaregestützte Methodik darstellt, sondern akzeptiert, dass BIM einen Kulturwandel im Bauwesen geradezu voraussetzt, wird man BIM in seiner vollen Leistungsfähigkeit nutzen. Die strikte Trennung von (modellbasierter) Planung und Ausführung schließt einen sinnvollen Einsatz von BIM nicht aus, sie limitiert jedoch seinen Nutzen.

Der kombinierte Einsatz von BIM und Partnering schafft hingegen ein Umfeld von „Kooperation statt Konfrontation“. Und in solch einem Umfeld lassen sich Projekte einfach besser und erfolgreicher realisieren als in einer konfliktbeladenen Umgebung.

Zurück zur Ausgangsfrage: bringt BIM das Aus für den Einheitspreisvertrag?

Die Vergütung im Einheitspreisvertrag erfolgt bekanntlich auf der Grundlage einer detaillierten Leistungsbeschreibung in Form eines Leistungsverzeichnisses und vereinbarten Einheitspreisen sowie einem mengenabhängigen Aufmaß der LV-Positionen. Der EP-Vertrag ist dem Wunsch nach hoher Flexibilität geschuldet, wenn sich Leistungsumfang und/oder ausgeführte Mengen gegenüber der Planung ändern können. Genau solche Änderungen des Bau-Solls werden aber durch BIM entscheidend minimiert. Im Idealfall wird durch den Einsatz von BIM exakt so gebaut, wie geplant wurde.
Also stellt sich die Frage, ob sich der Einheitspreisvertrag sinnvoll mit der BIM-Methode vereinbaren lässt oder ob er nicht mehr gebraucht wird.
Einfache Antwort: er kann durchaus auch weiterhin eingesetzt werden, aber es gibt eine Reihe von Vertragsformen, die sich i.d.R. besser mit Partnering und BIM in Einklang bringen lassen. Dies sind z.B.: Global-Pauschalvertrag, GMP-Vertrag, Cost-plus-Fee-Vertrag, Project Alliancing und ein ARGE-Vertrag, bei dem der AN und der AG eine Gesellschaft bilden.

Selbstredend, dass diese Verträge beim Einsatz von BIM um entsprechende besondere Vereinbarungen zu ergänzen sind. So z.B. Regelungen für die Planungstiefe (LOD), Verantwortlichkeiten und Haftung (Hol-/Bringschuld, Datenaustausch, Prüfpflicht eingestellter Dokumente,…), sowie Regelungen zum Urheberrecht bzw. Eigentum am Bauwerksmodell, u.v.a.m.

Quellen:

Johannes Helot, Partnering-Modelle bei Bauprojekten: Das sind die Vorteile und Erfolgsfaktoren,  immobilien manager Verlag, 07.10.2016

Partnering bei Bauprojekten, Hauptverband der Deutschen Bauindustrie e.V., Arbeitskreis „Partnerschaftsmodelle in der Bauwirtschaft“, 09/2005

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